Mitgliedschaft

Profitieren und gleichzeitig den Verband stärken!

Unsere Mitglieder sind oder waren beim Kanton Bern oder bei einem Betrieb, der mit dem Kanton verbunden ist, oder einer Gemeinde im Kanton Bern angestellt.


Beendigung

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

 

Der Austritt erfolgt schriftlich an die Geschäftsstelle auf Ende
eines Kalenderjahres.

 

Auf Ihren Wunsch reduziert sich der Mitgliederbeitrag mit den Pensionierung um die Hälfte. Eine Mitgliedschaft auch im Pensionsalter ist weiterhin sehr willkommen. Zudem bietet die Sektion BSPV-Senioren spannende Anlässe an.