Mit der Änderung der Personalverordnung wurde das Gehaltssystem für das Kantonspersonal angepasst. Zum einen wurden die Einstiegsstufen per 1. Januar 2026 abgeschafft, zum anderen gibt es per 1. Juli 2026 neue Stufenwerte beim Gehalt.
Der BSPV hat sich seit Jahren für die Abschaffung der Einstiegsstufen eingesetzt. Nun ist es endlich so weit! Das heisst, beim Berufseinstieg wird nach der beruflichen Grundbildung zumindest das Grundgehalt bezahlt. Einstiegslöhne unterhalb des Grundgehalts sind bei ausreichender Ausbildung nicht mehr möglich.
Man erinnert sich: Teilweise lagen die Einstiegslöhne 9% unter dem Grundgehalt, was doch sehr sonderbar war. Durch diese erfreuliche Anpassung kamen Mitarbeitende in den Einstiegslöhnen per 1. Januar 2026 mindestens in das Grundgehalt. Rund hundert Mitarbeitende haben direkt von der neuen Regelung profitiert. Dies führte gegenüber den älteren Jahrgängen zu einer lebenslangen Lohnerhöhung, wofür man eigentlich dankbar sein und sich obligatorisch beim BSPV anmelden sollte…
Mehr Lohngerechtigkeit
Parallel zur Abschaffung der Einstiegsstufen wurden die Einstiegslöhne allgemein angepasst. Das heisst, die Bandbreite der für neue Mitarbeitende vorgesehenen Gehaltsstufen wurde nach oben
angepasst. In dieser Bandbreite befinden sich die meisten Mitarbeitenden des Kantons. Es besteht die Absicht, dass Lohnanstiege im Normalfall zukünftig in dieser Bandbreite erfolgen.
Dies widerspricht einerseits dem Leistungslohn, andererseits soll eine homogenere Belegschaft erreicht werden, um mehr Lohngerechtigkeit bei vergleichbaren Bedingungen zu schaffen.
Die Anpassung der Einstiegslöhne birgt die Gefahr, dass junge Neuangestellte fast das gleiche Gehalt haben wie Mitarbeitende, die bereits seit ein bis drei Jahren im Betrieb sind. Um neue Ungerechtigkeiten zu vermeiden, muss bei solchen Neueinstellungen auf das bestehende Team Rücksicht genommen werden. Dies ist auch explizit in der Personalverordnung, Art. 40, Abs. 2, festgelegt.
Lohnunterschiede werden verringert
Ab dem 1. Juli 2026 werden alle Mitarbeitenden des Kantons in neue Gehaltsstufen überführt. Die neuen Stufenwerte und die genaue Vorgehensweise werden im nächsten «Diagonal» im April 2026
erläutert. Mit dieser Anpassung der Gehaltsstufen will man den Gehalts-
aufstieg junger Mitarbeitender beschleunigen und die Lohnunterschiede zwischen jüngeren und älteren Mitarbeitenden mit vergleichbaren Aufgaben verringern.
Mit der teilrevidierten Personalverordnung wurde zudem die Meldepflicht auf unentgeltlich ausgeübte Nebenbeschäftigungen ausgeweitet, sofern Interessenkonflikte mit der Anstellung bestehen
könnten. Weitere Änderungen sind von geringerer Bedeutung.
Die neue Bandbreite (schwarz/grau) ist oberhalb der alten Bandbreite (rot). Durchschnittlicher Lohn (grün). Abbildung: Personalamt
