Nach dem enttäuschenden Teuerungsausgleich von 0.5% im letzten Jahr wurden die Sozialpartnergespräche mit der Regierungsratsdelegation härter. Die Personalverbände verlangten eine deutliche Lohnsteigerung per 01.01.2024, um die per Ende 2022 bestehende Teuerungslücke von 2,1% auszugleichen. Nebst vielen Argumenten und Abklärungen zum Streikrecht, initiierten die Personalverbände eine Unterschriftensammlung bei ihren Mitgliedern und konnten so 16‘195 Unterschriften sammeln. Am 23. Mai 2023 wurden die Unterschriften der Regierungsratsdelegation übergeben. (vgl. letztes Diagonal). Diese Unterschriften zeigten letztendlich nun auch Wirkung.
Mit den vom Regierungsrat beantragten 2% Teuerung ist der Teuerungsrückstand fast ganz aufgeholt. Das freut den BSPV! Bewahrheiten sich aber die Teuerungsprognosen für das Jahr 2023 von ca. 2.3%, so sind in Zukunft weitere Teuerungsausgleiche nötig. Dies ist der Regierung auch bewusst. Sie hat in den Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 vorläufig 0.5% Teuerung eingestellt. Für den BSPV ist diese Zahl auch mehr ein Platzhalter, als ein mögliches, zukünftiges Ergebnis von Lohngesprächen. Entsprechend werden beide Seiten die weitere Entwicklung des kantonalen finanziellen Umfelds berücksichtigen.
Mit den vorgesehenen individuellen Lohnmassnahmen von 1.3% erhält das Kantonspersonal weiterhin die Lohnsteigerung, welche für den beabsichtigen Lohnanstieg nötig ist. Dies ist auch wichtig für die spätere Pensionskassenrente und letztlich auch für die Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Arbeitgebern. Mit 1.3% Lohnmassnahmen dürfte es durchschnittlich fast drei Gehaltsstufen geben. Die Differenz zu den Lehrkräften von 0,2% ist aufgrund der neuen Ferienregelung gut erklärbar.
Die Forderung nach der neuen Ferienregelung stellte der BSPV in den letzten Jahren immer wieder. Neu werden die Ferien der Gehaltsklassen 1 – 18 den Ferien der höheren Gehaltsklassen angepasst. D.h. in den Segmenten 45.-49. Altersjahr gibt es neu für alle 28 (anstatt 25) Ferientage und 55.-59. Altersjahr neu 33 (anstatt 28) Ferientage. Von dieser Neuregelung profitieren theoretisch rund zwei Drittel des Kantons-personals, da diese Mitarbeitende sich in den Gehaltsklassen 1-18 befinden. Praktisch profitieren rund 2‘200 Mitarbeitende, welche gerade im entsprechenden Alterssegment sind. Das sind doch sehr erfreuliche Nachrichten und die Hartnäckigkeit des BSPV hat sich gelohnt.
Fazit: Im schwierigen, finanziellen Umfeld darf der BSPV mit dem Gesamtpaket der Lohnmassnahmen zufrieden sein. Es entspricht wohl dem Machbaren. Der unermüdliche Einsatz für das Kantonspersonal hat sich gelohnt!