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Voranschlag 2023

Der Regierungsrat hat für das Jahr 2023 2% Lohnmassnahmen vorgesehen. Von den 2% sind 0.8% Rotationsgewinne und 1.2% budgetrelevant.

 

Damit vor allem junge Mitarbeitende den gewollten Lohnanstieg erreichen, braucht es 1.3 – 1.5% individueller Gehaltsaufstieg. Nur so kann eine nächste Lohndelle, welche dann mühsam über Jahre hinweg wieder gestopft werden müsste, vermieden werden. Die letzte Lohndelle in der Zeit vor 10–12 Jahren sieht man heute noch in den Lohnkurven der einzelnen Mitarbeitenden.

 

Die Personalverbände fordern unisono individuelle Gehaltsaufstiege von 1.3 – 1.5%, was beim Sozialpartnergespräch mit der Regierungsratsdelegation klar deponiert wurde.

 

Mit den budgetierten Lohnmassnahmen von 2% verbleiben so noch 0.5 – 0.7% für den allgemeinen Gehaltsaufstieg, was grundsätzlich dem Teuerungsausgleich entspricht. Die momentane Jahresteuerung von 3.4% gegenüber dem Vorjahresmonat (Stand Juli 2022) zeigt indessen deutlich, dass der Regierungsrat zu wenig an Lohnmassnahmen budgetiert hat. Er nimmt offensichtlich in Kauf, dass das Kantonspersonal und die Lehrkräfte einen Reallohnverlust von 2.7 – 2.9% erleiden. Solche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen macht den Kanton als Arbeitgeber unattraktiver und dies in Zeiten des Fachkräftemangels.

 

Nimmt der Grosse Rat seine politische Verantwortung als oberster Kassenwart wahr, muss er bei den Lohnmassnahmen zwingend nachbessern. Da wäre es z.B. auch denkbar, den Mehrbedarf von 2 – 3% auf zwei Jahre zu verteilen. Entsprechend müsste nicht nur der Voranschlag verbessert werden, sondern auch der Aufgaben- und Finanzplan für 2024.