Das Personal hat mit einem Minderaufwand von CHF 25,3 Mio. gegenüber dem Budget auch einen Beitrag zum guten Rechnungsergebnis beigetragen. Mit einem tieferen Sachaufwand von CHF 87,5 Mio. und weniger Abschreibungen im Umfang von CHF 46,9 Mio. konnte ein Teil der Aufwendungen für die Bewältigung der Coronakrise von CHF 302,8 Mio. kompenisert werden.
Mit diesem Jahresabschluss wäre für das Kantonspersonal für das Jahr 2021 auch das ursprünglich budgetierte Lohnsummenwachstum von budgetrelevanten 0,7% möglich gewesen. Mit dem Grossratsbeschluss von nur 0,3% Lohnsummenwachstum wurden 9,2 Mio. eingespart, was aufgrund der neusten Zahlen wohl nicht nötig gewesen wäre. Da hätte man nach Meinung des BSPV grosszügiger sein können.
Es hat sich gezeigt, dass das Kantonspersonal während der Pandemie kaum Ausfälle hatte. Die Quarantäne musste für den Abbau von Überstunden genutzt werden, was nicht alle Betroffenen verstehen konnten. Mitarbeitende mit Homeoffice konnten auch in der Quarantäne normal arbeiten. Viele Mitarbeitende mussten während der Krise Mehrarbeit leisten, damit die Krise überhaupt bewältigt werden konnte. Auch half man in anderen besonders belasteten Ämtern aus. Daher wäre für das Jahr 2021 auch der budgetierte Lohnanstieg gerechtfertigt gewesen.
Die bestehende Diskrepanz zwischen Gleichaltrigen, die aufgrund der Gehaltsklasse nicht denselben Ferienanspruch haben, könnte mit Mehrkosten von CHF 1 – 2 Mio. / Jahr ganz einfach beseitigt werden. Eine Anpassung der Ferienansprüche der unteren Gehaltsklassen an die höheren, wäre einfach zu beschliessen. Da erwartet der BSPV spätestens per 01.01.2023 die notwendige Anpassung der Personalverordnung.
Das Kantonspersonal hat in den letzten Jahren neben dem Stellen-Moratorium und den gleichzeitig wachsenden Aufgaben immer mehr geleistet. Auch in Verbindung mit neuen Aufgaben für den Kanton Bern müsste das Moratarium überdacht werden. Nicht zufällig steigt die Anzahl Vollzeitstellen bei den ausgelagerten Organisationseinheiten.
Auch in der Krisenzeit des Coronavirus leistet die Kantonsverwaltung wertvolle Arbeit!
Daher sind die BSPV-Anliegen nicht unbegründet. Und schlussendlich sollte der Kanton Bern als Arbeitgeber auch etwas attraktiver werden.