Per 1. Januar 2016 wurde die Personalverordnung revidiert. Die Obergrenze für das sogenannte Langzeitkonto liegt neu bei 50 statt wie bisher bei 125 Tagen. Der BSPV unterstützt den eingeschlagenen Weg, wie Geschäftsführer Daniel Wyrsch sagt. Es sei richtig, dass der Kanton mit den Angestellten Vereinbarungen zum Abbau der Überzeit getroffen habe. «Es ist allerdings nicht ganz einfach, innert dreier Jahre 50 Tage abzubauen, das sind mehr als drei Wochen zusätzliche Ferien pro Jahr», sagt der SP-Grossrat.
In Zukunft soll ausgeschlossen sein, dass Zeitguthaben auf über 50 Tage – oder 420 Stunden bei einer Vollzeitstelle – anwachsen. Für den Abbau der zu hohen Guthaben läuft eine Frist bis Ende 2019. Für den Abbau nahm der Kanton auch Geld in die Hand: 12,3 Millionen Franken wurden letztes Jahr ausbezahlt. Man befinde sich auf einem guten Weg, heisst es beim Personalamt des Kantons Bern.
Überzeit der Angestellten kostet Kanton Millionen
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