Ein Thorberg-Häftling musste in Einzelhaft, weil er eine Wärterin bedroht hatte. Doch nun zeigtsich: Die Gefängnisleitung hatte die Vorwürfe ungenügend abgeklärt.
Artikel "Der Bund" 29.6.2018
Für die Disziplinarstrafe fehlen plötzlich Beweise
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