Mitglied werden

Mitglied kann sein, wer beim Kanton Bern oder beim BSPV haupt- oder nebenamtlich angestellt ist oder war, wer haupt- oder nebenamtlich bei einer Gemeinde im Kanton Bern oder bei einer vom Kanton Bern finanziell mitgetragenen Institution tätig ist, und wer nach den Gehaltsvorschriften des Kantons Bern besoldet wird oder bei der Bernischen Pensionskasse versichert ist.

Die Aufnahme von einzelnen Mitgliedern erfolgt gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung:

Beitrittserklärung

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