
Die Aufnahme von einzelnen Mitgliedern erfolgt gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung durch die entsprechende Sektion, bei Einzelmitgliedern durch die Geschäftsleitung. Die Aufnahme von Sektionen erfolgt durch die Abgeordnetenversammlung.
Mitglied kann sein:
Andere Personen können als Einzelmitglieder aufgenommen werden, wenn dies im Interesse des BSPV liegt, insbesondere um die Wahlvoraussetzung in die Geschäftsleitung zu schaffen.
Dem BSPV gehören die Mitglieder der Sektionen und die Einzelmitglieder an. Unabhängig von Alter und Beschäftigungsgrad haben alle Mitglieder dieselben Rechte. Einzelmitglied ist, wer keiner Sektion angehört.
Mitglieder, die sich um den BSPV in besonderer Weise verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Abgeordnetenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige: