Mitglieder

Die Aufnahme von einzelnen Mitgliedern erfolgt gestützt auf eine schriftliche Beitrittserklärung durch die entsprechende Sektion, bei Einzelmitgliedern durch die Geschäftsleitung. Die Aufnahme von Sektionen erfolgt durch die Abgeordnetenversammlung.

Voraussetzungen

Mitglied kann sein:

  • wer beim Kanton Bern oder beim BSPV haupt- oder nebenamtlich angestellt ist oder war
  • wer haupt- oder nebenamtlich bei einer Gemeinde im Kanton Bern oder bei einer vom Kanton Bern finanziell mitgetragenen Institution tätig ist
  • wer nach den Gehaltsvorschriften des Kantons Bern besoldet wird oder bei der Bernischen Pensionskasse versichert ist

Andere Personen können als Einzelmitglieder aufgenommen werden, wenn dies im Interesse des BSPV liegt, insbesondere um die Wahlvoraussetzung in die Geschäftsleitung zu schaffen.

Mitgliederkategorien

Dem BSPV gehören die Mitglieder der Sektionen und die Einzelmitglieder an. Unabhängig von Alter und Beschäftigungsgrad haben alle Mitglieder dieselben Rechte. Einzelmitglied ist, wer keiner Sektion angehört.

Mitglieder, die sich um den BSPV in besonderer Weise verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Abgeordnetenversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Beendigung

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige:

  • von Sektionen an den Zentralvorstand nach vorausge gangener sechsmonatiger Frist auf Ende eines Kalenderjahres
  • von Einzelmitgliedern an die Geschäftsleitung nach vorausgegangener sechsmonatiger Frist auf Ende eines Kalenderjahres
  • von Mitgliedern der Sektion an den Vorstand der Sektion auf das Ende eines Kalenderjahres nach Massgabe der bezüglichen Statuten
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